Die Beschwerdeführerin weist mit Eingabe vom 20. Juli 2021 darauf hin, das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt habe die Beschwerde in einem identischen Fall (der Schwestergesellschaft der Beschwerdeführerin) mit Urteil vom 23. September 2020 gutgeheissen. f) Mit Eingabe vom 29. Juli 2021 reicht die Beschwerdegegnerin einen Brief der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt ein und ersucht um weitere Sistierung des Verfahrens. g) Mit Verfügung vom 30. Juli 2021 informiert die Instruktionsrichterin die Parteien, dass der Fall zur Beratung angesetzt werde und die Kammer über eine allfällige Weiterführung der Sistierung entscheide. III. Nachdem keine der Parteien die Durchführung einer