Am 9. Juni 2020 verfügt die Instruktionsrichterin, das Verfahren werde, ohne Widerspruch der Beschwerdeführerin bis zum 3. Juli 2020, bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Strafanzeige sistiert, vorerst längstens bis zum 30. Juni 2021. Die Parteien könnten jederzeit die Aufhebung der Sistierung verlangen. Die Instruktionsrichterin bittet die Beschwerdegegnerin, das Gericht über Entscheide im Strafverfahren zu informieren und rechtzeitig vor Ablauf der Sistierung Antrag zum weiteren Verfahren zu stellen. Mit Verfügung vom 15. Juli 2020 stellt die Instruktionsrichterin fest, dass gegen die Verfügung vom 9. Juni 2020 kein Widerspruch erhoben wurde.