Strafanzeige gegen die Beschwerdeführerin bzw. die verantwortlichen Personen der Firma ein (AB). II. a) Mit Beschwerde vom 21. April 2020 beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt beantragt die Beschwerdeführerin, der Einspracheentscheid vom 20. März 2020 sowie die Verfügung vom 29. Oktober 2019 der Beschwerdegegnerin betreffend die AHV-Abrechnungsperiode vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2008 seien aufzuheben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt sie, allfällige der Beschwerde nicht beigelegte Verfahrensakten seien bei den betreffenden Behörden anzufordern und für dieses Verfahren hinzuzuziehen.