Obligationenrecht; OR; SR 220]), legt die Regelung der Dauer des Verhältnisses bzw. die Kündbarkeit des Verhältnisses unter Beobachtung einer Frist von drei Monaten die Annahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nahe. 5.4. Insgesamt überwiegen bei diesen Gegebenheiten die Merkmale einer selbstständigen Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers für die E____ AG. Ist sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland von selbstständigen Erwerbstätigkeiten auszugehen, hat gestützt auf Art. 13 Abs. 2 lit. a VO Nr. 883/2004 eine Versicherungsunterstellung im Wohnsitzstaat, also in Deutschland, zu erfolgen. 6.