I. a) Der 1972 geborene Beschwerdeführer ist deutscher und schweizerischer Staatsangehöriger. Ab 2002 arbeitete er für die C____ AG mit Sitz in [...] als Projektmitarbeiter (vgl. Arbeitsverträge vom 31. Mai 2002 und 1. Januar 2003; Beilage zur Replik [RB]). Seit 2007 ist er in [...], Deutschland, wohnhaft, wo er als Inhaber eines Einzelunternehmens eine Werbeund Kommunikationsagentur betreibt (D____., Inhaber A____; www.D____.com, zuletzt eingesehen am 29. Juli 2020). Im März 2009 schloss er mit der C____ AG einen neuen Arbeitsvertrag auf Stundenlohnbasis ab (RB).