II. a) Mit Beschwerde vom 3. Februar 2020 beantragt der Beschwerdeführer sinngemäss, die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, auf sein Gesuch um Wiedererwägung der Verfügung vom 3. April 2019 einzutreten. In Nachachtung der Verfügung des Instruktionsrichters vom 6. Februar 2020 reicht er am 17. Februar 2020 eine verbesserte Beschwerdeschrift ein und hält am genannten Antrag fest. Materiell beantragt er sinngemäss, er sei in Bezug auf seine im Rahmen der Kooperation mit der B____ entfaltete Tätigkeit als unselbständig erwerbend zu qualifizieren. Es folgen weitere Eingaben des Beschwerdeführers vom 24. Februar und vom 28. März 2020. b)