I. a) Der Beschwerdeführer hatte sich am 29. Januar 2016 bei der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, Binningen als selbständiger Fahrlehrer angemeldet. Er wurde dort per 1. Januar 2016 entsprechend erfasst (vgl. Bestätigungsschreiben, Beschwerdeantwortbeilage/AB 3). b) Der Beschwerdeführer entfaltete hernach bis Dezember 2018 eine Tätigkeit als Fahrlehrer in Kooperation mit der B____ mit Sitz in Basel. c) Im Januar 2019 (vgl. u.a. Mail vom 16. Januar 2019, AB 5) kontaktierte der Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin und machte unter anderem geltend, er sei unselbständig erwerbend für die B____ tätig.