dargetan, dass sie den linken Arm nur wenige Zentimeter vom Oberkörper abwinkeln könne. Zudem benötige sie bei den Socken Hilfe. Diese Aussagen anlässlich des Abklärungsgespräches würden den Schluss zulassen, dass die Versicherte in der Lage sei, ihre Hose selber hoch- und runterzuziehen, weswegen nicht nachvollziehbar sei, dass sie nun angebe, Hilfe beim Anziehen der Hose oder allfälliger Einlagenwechsel zu benötigen. Entgegen der Meinung der Versicherten sei dies im Gespräch keineswegs untergegangen. Sie sei explizit auf diesen Punkt angesprochen worden und habe die Selbständigkeit bejaht (vgl. S. 2 der Stellungnahme).