4.1.1 des Abklärungsberichtes vom 25. Juni 2019; Akte 8). Was den Bereich der "Körperpflege" angehe, so sei direkte Hilfe beim Waschen der Haare und beim Kämmen notwendig. Die Versicherte werde aktuell zweimal pro Woche von der Spitex geduscht (einseifen, abspülen, Haare waschen, abtrocknen). Das Waschen des Gesichtes und die Mundhygiene erfolgten selbständig (vgl. Ziff. 4.1.4 des Abklärungsberichtes). In Bezug auf die "Fortbewegung" wurde dargetan, in der Wohnung sei die Fortbewegung selbständig möglich. In der Nacht taste sich die Versicherte an den Wänden und Möbeln entlang. Das Haus könne sie alleine verlassen und sie sei in der Lage, bis zur Wendeschleife vor dem Wohnhaus zu gehen.