3.4.4. Ändert sich der Aufenthaltsort einer Person, welche eine Hilflosenentschädigung aufgrund der Besitzstandsgarantie bezieht (Heim statt zu Hause und umgekehrt), so kommt die Besitzstandsgarantie danach nicht mehr zur Anwendung (vgl. Rz 8123.1 KSIH). Kreisschreiben sind als Verwaltungsweisungen zwar für die Gerichte nicht verbindlich, doch werden sie von diesen berücksichtigt und es wird von ihnen nicht abgewichen, sofern sie eine dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmung zulassen sowie eine überzeugende Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben enthalten;