II. a) Hiergegen hat die Beschwerdeführerin am 12. November 2019 Beschwerde beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt erhoben. Sinngemäss beantragt sie die Zusprechung einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades. b) Die Ausgleichskasse B____ (Beschwerdegegnerin) schliesst mit Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2019 auf Abweisung der Beschwerde. c) Die Beschwerdeführerin hält mit Replik vom 13. Januar 2020 an ihrer Beschwerde fest. III. Am 30. April 2020 findet die Beratung der Sache durch die Kammer des Sozialversicherungsgerichts statt. Entscheidungsgründe