Beim Wechseln der Einlagen (Urin-Inkontinenz) und Anziehen der Hose benötige sie ebenfalls Unterstützung (vgl. IV-Akte 13). In der Folge holte die IV-Stelle die Stellungnahme des Abklärungsdienstes vom 18. Juli 2019 sowie die Auskunft der Hausärztin der Beschwerdeführerin vom 11. September 2019 ein (vgl. IV-Akte 16 bzw. IV-Akte 21, S. 2). Mit Einspracheentscheid vom 7. November 2019 wies die Ausgleichskasse B____ die Einsprache der Beschwerdeführerin ab (vgl. IV-Akte 22).