I. a) A____ (Beschwerdeführerin), geboren [...] 1951, wohnte bis September 2018 zu Hause und bezog eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit in drei alltäglichen Lebensverrichtungen sowie aufgrund ihres Bedarfes an lebenspraktischer Begleitung. Die Hilflosenentschädigung mittleren Grades wurde ihr auch nach dem Erreichen des AHV-Alters weiterhin ausgerichtet. Im September 2018 übersiedelte die Beschwerdeführerin ins Alters- und Pflegeheim.