Im psychiatrischen Teilgutachten (Akte 70, S. 73 ff.) wurden schliesslich folgende Diagnosen angeführt: (1.) akzentuierte Persönlichkeitsstruktur mit vorwiegend narzisstischen und histrionischen Zügen (ICD-10 Z73.1), (2.) Schmerzstörung mit körperlichen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41), (3.) spezifische Phobie leichten Ausmasses (ICD-10 F40.2). Des Weiteren wurde festgehalten, aufgrund des psychischen Zustandes lasse sich nicht eine derartige Hilflosigkeit begründen, wie sie vom Exploranden angegeben werde. Es bestehe eine grosse Inkonsistenz. Der Explorand wirke im Verhalten durchaus durchsetzungsfähig. Er könne sich adäquat im zwischenmenschlichen Bereich verhalten.