Im Rahmen der Testabklärungen habe der Explorand verhaltensseitig einen inkonsistenten Gesamteindruck hinterlassen. Ein allgemeiner müdigkeitsbedingter Leistungsabbau sei im Abklärungsverlauf ebenfalls nicht zu beobachten gewesen (vgl. S. 16 f. des Gutachtens). 5.4.5. Im psychiatrischen Teilgutachten (Akte 70, S. 73 ff.) wurden schliesslich folgende Diagnosen angeführt: (1.) akzentuierte Persönlichkeitsstruktur mit vorwiegend narzisstischen und histrionischen Zügen (ICD-10 Z73.1), (2.) Schmerzstörung mit körperlichen und psychischen Faktoren (ICD-10 F45.41), (3.) spezifische Phobie leichten Ausmasses (ICD-10 F40.2).