Angesichts der Befunde sei aber davon auszugehen, dass er alleine duschen und baden könnte, allenfalls mit Hilfe eines Badewannenliftes. In Bezug auf das Verrichten der Notdurft habe der Explorand beschrieben, er könne nachts alleine auf die Toilette gehen und benutze dabei diverse Hilfsmittel. Was die Pflege gesellschaftlicher Kontakte angehe, so sei zu bemerken, dass der Explorand selbstständig zur aktuellen Untersuchung angereist und auch wieder nach Hause gegangen sei (vgl. S. 17 ff. des Teilgutachtens). 5.4.3. Im neurologischen Teilgutachten (Akte 70, S. 91 ff.) wurden als Diagnosen (mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit) angeführt (vgl. S. 36 des Gutachtens): (1.)