Fragen lassen sich aber – ungeachtet der unvollständig erscheinenden Gesamtbeurteilung – aufgrund der detaillierten Teilgutachten gleichwohl beantworten (vgl. dazu im Einzelnen die nachstehenden Überlegungen). 5.4.2. Im rheumatologischen Teilgutachten (Akte 70, S. 160 ff.) wurden die folgenden Diagnosen angeführt: (1.) Periarthropathia humeroscapularis rechts mehr als links; (2.) chronisches zervikovertebrales Schmerzsyndrom; (3.) chronisches Thorakolumbovertebralsyndrom bei beginnenden Diskopathien LWK3-S1; (4.) Spreizfüsse und (5.) klinische Zeichen der Schmerzfehlverarbeitung (vgl. S. 13 des Teilgutachtens).