5.3. Dieser Abklärungsbericht genügt den von der Rechtsprechung statuierten Anforderungen. Insbesondere wurde der Bericht von einer qualifizierten Fachperson verfasst, die sich vor Ort ein Bild von den konkreten Gegebenheiten verschafft hat und der auch die medizinische Situation (vgl. dazu die nachstehenden Überlegungen) bekannt war. Der Berichtstext erscheint überdies in Bezug auf die einzelnen relevanten alltäglichen Lebensverrichtungen als schlüssig. Auch erfolgte eine Auseinandersetzung mit den (abweichenden) Schilderungen des Beschwerdeführers. Das Ergebnis der Abklärung lässt sich überdies mit den anlässlich der Begutachtung durch das Begutachtungszentrum F__