Badebürste zumutbar (vgl. S. 5 des Abklärungsberichtes). 5.2.5. Was den Bereich "Verrichten der Notdurft" angehe, so erfolge der Toilettengang selbstständig. Nach dem Verrichten des Stuhlganges wechsle der Versicherte für die Reinigung in die Badewanne und dusche sich ab. Seit die WC-Erhöhung defekt sei, brauche er dabei Hilfe. Er schaffe sich jetzt eine neue Erhöhung an. Der Einsatz des Hilfsmittels sei zumutbar. Überdies wäre es auch zumutbar, zusätzlich entsprechende Haltegriffe im Bad anzubringen, damit die Selbstständigkeit erhalten bleibe. Im Übrigen wäre es dem Versicherten auch zumutbar, sich mit der linken (frei beweglichen) Hand zu reinigen, allenfalls mit Feuchttüchern.