Was das Anziehen der Oberteile (Hemden, T-Shirts, Trainingspullover oder -jacken) angehe, so sei der geltend gemachte Hilfsbedarf nicht nachvollziehbar. Denn es sei dem Versicherten zumutbar, dass zuerst der rechte Arm eingefädelt und die Verrichtung mit der linken Hand ausgeführt werde, so wie dies anlässlich der Begutachtung gemacht worden sei (vgl. S. 4 des Abklärungsberichtes). 5.2.2. In Bezug auf den Bereich "Aufstehen/Absitzen/Abliegen" wurde dargetan, es sei dem Versicherten möglich, vom Stuhl aufzustehen und abzusitzen. Er müsse sich dabei abstützen. Anlässlich des Gespräches sei er mehrmals zügig aufgestanden und habe sich wieder hingesetzt.