Die Sache wurde an die Ausgleichskasse C____ zurückgewiesen, damit diese auf die Neuanmeldung des Beschwerdeführers eintrete, weitere zweckdienliche (medizinische) Abklärungen veranlasse und hernach erneut über den Anspruch des Beschwerdeführers entscheide (vgl. Akte 32, S. 3 ff.). c) Im Nachgang an das Urteil des Sozialversicherungsgerichts beauftragte die Ausgleichskasse C____ – dem Wunsch des Beschwerdeführers entsprechend (vgl. IV-Akte 63) – das Begutachtungszentrum F____ mit der polydisziplinären Begutachtung des Beschwerdeführers (Gutachten vom 19. Dezember 2018; Akte 70, S. 3 ff.).