3.4.4. Daran ändern auch die weiteren Einwände der Beschwerdeführerin nichts. Im aufgeführten Sitzungsprotokoll des Stiftungsrats vom 25. September 2008 (BB 5) wurde im Sinne einer Richtlinie beschlossen, Frühpensionierungen langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stifterfirma wie folgt zu unterstützen: Als Überbrückungsleistung bis zum Einsetzen der AHV-Rentenzahlungen wird bei vollem Beschäftigungsgrad der Gegenwert von höchstens sechzig einfachen maximalen AHV- Monatsrenten ausbezahlt, sofern die in Frührente gehende Person mindestens 15 bis 20 Dienstjahre aufweist (Protokoll S. 2). Bei dieser Richtlinie handelt es sich nicht um ein Reglement.