Im Arztbericht vom 19. Mai 2019 (BB 25) bestätigte Dr. med. D____, dass die paranoide Schizophrenie weitgehend remittiert sei. Diese Berichte geben zumindest Hinweise, dass an der Urteilsfähigkeit des Beschwerdeführers im fraglichen Zeitpunkt gezweifelt werden könnte. Ein solcher Hinweis ist auch dem Arztbericht vom 23. August 2007 der allgemeinen Gerichtsmedizin aus der Türkei (BB 14) zu entnehmen. Gemäss diesem wurde aufgrund einer psychiatrischen Untersuchung festgestellt, der Beschwerdeführer sei «nicht zurechnungsfähig», doch sei dies lediglich «ein provisorischer Meinungsbericht» und es sei ein definitiver Bericht durch Spezialärzte zu erstellen.