Von diesem Hintergrund aus betrachtet, sei es nicht unverständlich, dass der Beschwerdeführer vor den ihn hier in der Schweiz ängstigenden Einflüssen - den Frequenzwaffen - in sein Herkunftsland, die Türkei geflüchtet sei. Es erscheine ihm rückblickend als völlig plausibel, dass der Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt von seiner paranoiden Angst getrieben worden sei und in der Folge krankheitsbedingt für Aussenstehende nicht nachvollziehbar habe handeln können (Arztbericht vom 9. September 2013, BB 22). Im Arztbericht vom 19. Mai 2019 (BB 25) bestätigte Dr. med. D____, dass die paranoide Schizophrenie weitgehend remittiert sei.