_, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, behandelt den Beschwerdeführer seit März 2013. Er ist der Ansicht, es liege ein seit zumindest anfangs dieses Jahrtausends symptomatisch gewordenes und seither anhaltendes, ängstlich gefärbtes paranoid-halluzinatorisches Syndrom vor, das im Quer- und Längsschnittverlauf als paranoide Schizophrenie einzustufen sei (IDC-10 F20.0). Diesem Krankheitsbild sei inhärent, dass eine Krankheitseinsicht nicht per se gegeben ist. Von diesem Hintergrund aus betrachtet, sei es nicht unverständlich, dass der Beschwerdeführer vor den ihn hier in der Schweiz ängstigenden Einflüssen - den Frequenzwaffen - in sein Herkunftsland, die Türkei geflüchtet sei.