Im Bericht vom 22. Dezember 2008 (AB 4) schloss sie auf eine chronische paranoide Schizophrenie, welche die Urteilsfähigkeit des Beschwerdeführers in manchen Belangen immer wieder oder dauernd stark beeinträchtige und dass seine Ausreise in die Türkei unter grossem, paranoiden Druck erfolgt sei. Seine Bemühungen, sich dagegen zu schützen, seien inadäquat und Teil eines verwirrten Umherirrens, indem er offenbar sowohl in der Türkei als auch in der Schweiz Anzeige gegen die Beeinflussung durch «Mikrostrahlenwaffen» zu erstatten versucht habe. Der den Beschwerdeführer seit Februar 2009 behandelnde Hausarzt Dr. med.