5.4. Der Beschwerdeführer legte mehrere Arztberichte vor. Dr. med. B____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, führte in ihrem Bericht vom 25. November 2013 aus, dass sie aufgrund eines Schreibens des Beschwerdeführers (BB 7) klar der Meinung sei, dass auch im Juli 2006 beim Beschwerdeführer eine paranoide Schizophrenie vorgelegen habe. Im Bericht vom 22. Dezember 2008 (AB 4) schloss sie auf eine chronische paranoide Schizophrenie, welche die Urteilsfähigkeit des Beschwerdeführers in manchen Belangen immer wieder oder dauernd stark beeinträchtige und dass seine Ausreise in die Türkei unter grossem, paranoiden Druck erfolgt sei.