5.3. Sowohl das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt (Urteil IV.2012.101 vom 12. Dezember 2012) als auch das Bundesgericht (Urteil 8C_250/2013 vom 29. Juli 2013) setzten sich bereits mit der Frage der Urteilsfähigkeit des Beschwerdeführers auseinander und bejahten diese. Trotz Vorliegens einer paranoiden Schizophrenie fanden die urteilenden Instanzen ausreichend Hinweise dafür, dass der Beschwerdeführer sich um die Auszahlung seiner AHV-Beiträge an die SSK bemüht hatte, weshalb sie die Urteilsfähigkeit vermuteten.