Am 30. November 2018 reichte die Sozialhilfe Basel-Stadt bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt (AKBS) eine Anmeldung für den Vorbezug einer AHV-Rente ein. Am 29. Januar 2019 verfügte die AKBS die Ausrichtung einer Altersrente der AHV an den Beschwerdeführer von monatlich Fr. 232.-- ab dem 1. März 2019 (BB 2). Gegen die Verfügung vom 29. Januar 2019 erhob der Beschwerdeführer am 27. Februar 2019 Einsprache (AB 3). Mit Einspracheentscheid vom 15. April 2019 wies die AKBS die Einsprache gegen die Verfügung vom 29. Januar 2019 ab (AB 5).