Am 19. Juni 2007 beantragte er bei der Türkischen Generaldirektion der Sozialversicherungen (Sosyal Sigortalar Kurumlu [SSK]) die Überweisung der zu seinen Gunsten an die Schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) geleisteten Beiträge (Beschwerdeantwortbeilage [AB] 1 S. 2). In der Folge prüfte die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) den Antrag und verfügte am 12. November 2007 die Auszahlung der entsprechenden Beiträge für die Jahre 1986 bis 2003 von insgesamt Fr. 41'713.85 an die SSK (AB 1 S. 2). Am 5. November 2008 kehrte der Beschwerdeführer in die Schweiz zurück und meldete sich unter Hinweis auf psychische Probleme zum Leistungsbezug bei der IV-Stelle Basel-Stadt an.