Dabei seien sie in der Zeitplanung der Proben keineswegs frei gewesen, sondern hätten sich nach den Darstellern des Vereins gerichtet. Auf Weisung der Präsidentin hin habe der Probenplan jeweils einen Monat im vornherein abgegeben werden müssen. Auch hätten sie vorgesehen, Werbematerial für die Inszenierung zu gestalten, beispielsweise Flyer zur Verteilung, dies sei aber von der Präsidentin abgelehnt worden. Zwar kann festgehalten werden, dass die Beigeladene in der Gestaltung der Inszenierung (mehrheitlich) frei war, dies ergibt sich jedoch aus der Natur ihrer künstlerischen Tätigkeit. Am überwiegend unselbständigen und weisungsgebundenen Charakter der Tätigkeit ändert dies nichts.