Das Fehlen einer Konkurrenzklausel kann nach der Praxis (vgl. Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts [EVG] H 138/99 vom 15. September 2000 E. 6.a) ein Indiz für eine weitergehende Unabhängigkeit sein. Dem steht gegenüber, dass die Beigeladene und C____ die Regie persönlich zu erbringen hatten, denn es fehlt eine vertragliche Ermächtigung zur Übertragung der Aufgabe an einen Dritten (vgl. Art. 398 Abs. 3 OR). Die persönliche Aufgabenerfüllung stellt denn auch ein wichtiges Kriterium der unselbständigen Tätigkeit dar (Rz. 1020 WML).