Nicht ersichtlich ist aufgrund der Aktenlage, dass sie für ihre berufliche Tätigkeit Investitionen getätigt oder Verluste zu tragen hatte, noch dass sie für Personal oder eigene Geschäftsräumlichkeiten aufkommen musste. Dem Vertrag ist einzig zu entnehmen, dass keine Regieassistenz zur Verfügung gestellt werde, dass die Versicherte eine solche selber finanziert hat, ist nicht erstellt. Vielmehr konnte sie zur Ausübung ihrer Regietätigkeit innerhalb des vorgegebenen Budgets auf die vorhandene technische Infrastruktur am Aufführungsort zurückgreifen. Hinzu kommt, dass die Beigeladene das Risiko, dass ihr Honorar nicht eingebracht werden könnte, nicht auf sich nehmen musste.