Es wurde festgehalten, dass das A____ keine Regieassistenz zur Verfügung stelle. Als Rechte sind die Teilnahme an den Vorstandssitzungen auf Einladung sowie eine regelmässige und rechtzeitige Information über die Entscheide des Vorstands erwähnt. Der Beginn der Tätigkeit war mit Probebeginn auf den 9. Januar 2018 vereinbart, alle weiteren Probedaten erfolgten gemäss separater Liste. Als Aufführungsdaten waren der 18. Juli als Premiere und der 11. August 2018 als Derniere angeführt. Das Honorar war als Pauschale mit zwei Zahlungen von je CHF 7‘000.00 im Juni und Juli 2018 festgelegt.