Es habe keinen Arbeitsplan gegeben, der Probeplan sei nach ihren Möglichkeiten erstellt worden. Sie hätten ihre Präsenzzeit selbst bestimmt und die Arbeit, ausgenommen die Probearbeit, in ihren eigenen Räumen ausgeführt. Sodann hätten sie Aufträge erteilt, Material gekauft und jeweils Rechnung gestellt. Bei Mängeln aus Lieferungen wegen Fehldispositionen hätten sie einstehen müssen (Beschwerde Stellungnahme zu Pkt. 14 und 19 ff.). Sie hätten keinen Monatslohn bezogen (Beschwerde Stellungnahme zu Pkt. 28).