Auf Aufforderung der Beschwerdegegnerin hin reichte die Versicherte einen Vertrag zwischen ihr und C____ und dem Verein A____ (Beschwerdeführer) über die Regie des Sommerstückes 2018 ein (vgl. Beschwerdeantwortbeilage [AB] 2). Daraufhin ersuchte die Beschwerdegegnerin die Ausgleichskasse des Kantons Bern um Mithilfe bei der Abklärung des sozialversicherungsrechtlichen Status der Versicherten in Bezug auf ihre Tätigkeit für den Beschwerdeführer (AB 3). In ihrer Stellungnahme vom 20. November 2018 (AB 4) erachtete die Ausgleichskasse des Kantons Bern das Engagement der Versicherten bei dem Beschwerdeführer als unselbständige Erwerbstätigkeit.