Im aufgeführten Sitzungsprotokoll des Stiftungsrats vom 25. September 2008 (BB 5) wurde im Sinne einer Richtlinie beschlossen, Frühpensionierungen langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stifterfirma wie folgt zu unterstützen: Als Überbrückungsleistung bis zum Einsetzen der AHV-Rentenzahlungen wird bei vollem Beschäftigungsgrad der Gegenwert von höchstens sechzig einfachen maximalen AHV- Monatsrenten ausbezahlt, sofern die in Frührente gehende Person mindestens 15 bis 20 Dienstjahre aufweist (Protokoll S. 2). Bei dieser Richtlinie handelt es sich nicht um ein Reglement.