Urteile des Bundesgerichts 8C_829/2016 vom 30. Juni 2017 E. 4.2.2; 9C_353/2007 vom 29. Februar 2007 E. 3.1). Dabei ist unbeachtlich, ob der Lohn vom Arbeitgeber oder von einem Dritten, beispielsweise einer patronalen Wohlfahrtsstiftung, ausbezahlt wird (BGE 137 V 321, 325 f. E. 2; Urteil des Bundesgerichts 9C_135/2012 vom 4. April 2012 E. 1.1). 4.3.3. Die fraglichen Leistungen des Wohlfahrtsfonds der Beschwerdeführerin wurden anlässlich der Frühpensionierungen der Destinatäre zugesprochen.