ein. e) Mit Verfügung der Instruktionsrichterin vom 14. August 2019 wird die Sistierung des Verfahrens aufgehoben. f) Die Beschwerdegegnerin reicht am 20. August 2019 die aktuellen Akten mit den Stellungnahmen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. g) Mit Beschwerdeantwort vom 22. Oktober 2019 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde vom 13. März 2019. III. Am 21. Januar 2020 findet die Beratung der Sache durch die Kammer des Sozialversicherungsgerichts statt. Entscheidungsgründe 1.