Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 13. April 2019 die Sistierung des Verfahrens bis zum Vorliegen des Einspracheentscheids gegen die Verfügung vom 8. Februar 2019 sowie zur Gewährung des rechtlichen Gehörs der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. c) Mit Verfügung der Instruktionsrichterin vom 24. April 2019 wird das Verfahren sistiert. d) Am 12. August 2019 reicht die Beschwerdegegnerin die gleichentags ergangenen Einspracheentscheide betreffend die Beitragsverfügungen vom 8. Februar 2019 bzw. vom 12. Februar 2019