Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird abgewiesen und der Einspracheentscheid vom 8. November 2018 bestätigt. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 wird abgewiesen und der Einspracheentscheid vom 15. Januar 2019 bestätigt. Das Verfahren ist kostenlos. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin Dr. A. Pfleiderer lic. iur. S. Dreyer Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art.