Tatsächlich bezahlt wurden die in Rechnung gestellten Akontobeiträge ab Juli 2016 nicht mehr. Einzig die Beiträge für Juli 2016 wurden noch effektiv bezahlt, und zwar am 13. Dezember 2016, woraufhin die Betreibung gelöscht wurde (vgl. Akte 5.8 des Nachtrages 5 zu den Beweismitteln zum Einspracheentscheid vom 15. Januar 2019). Was die Beiträge für August 2016 bis November 2016 angeht, so ergaben sich schliesslich aufgrund der Jahresabrechnung 2016 nachträgliche Korrekturen, was dann ebenfalls zur Löschung der jeweiligen Betreibungen führte (vgl. Akten 5.9-5.12 des Nachtrages). Von einer effektiven Bezahlung der geschuldeten Akontobeiträge kann folglich nicht die Rede sein.