Was die erfolglosen Pläne bezüglich eines Verkaufs des Nachtclubs betrifft, so kann anhand der vorliegenden Akten und der Aussagen in der Hauptverhandlung vom 14. Oktober 2019 nicht mit Sicherheit festgestellt werden, weshalb der Verkauf misslang. Es ist verständlich, dass der Beschwerdeführer zunächst noch die Hoffnung hatte, schneller wieder aus der Haft entlassen zu werden und deshalb nicht umgehend sein Amt als Verwaltungsrat niederlegen (oder den Nachtclub) verkaufen wollte. Dennoch hätte er sein Amt als Verwaltungsrat niederlegen können. Dies hätte womöglich zum schnelleren Konkurs der D__