Sie habe auch die Rechnungen bezahlt (Verhandlungsprotokoll, S. 3). Bei ihren Besuchen im Gefängnis hätten sie aber „nicht gross“ über Geschäftliches reden dürfen (Verhandlungsprotokoll, S. 4). Sein späterer Versuch, den Nachtclub zu verkaufen und mit dem Erlös insbesondere die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sei ihm von der Staatsanwaltschaft verunmöglicht worden (Beschwerde, S. 7; vgl. auch E. 4.4.). Was die erfolglosen Pläne bezüglich eines Verkaufs des Nachtclubs betrifft, so kann anhand der vorliegenden Akten und der Aussagen in der Hauptverhandlung vom 14. Oktober 2019 nicht mit Sicherheit festgestellt werden, weshalb der Verkauf misslang.