Im Weiteren beantragte der Beschwerdeführer in verfahrensrechtlicher Hinsicht, die Teile der Strafuntersuchungsakten vom Appellationsgericht Basel-Stadt beizuziehen und E____ als Zeuge zu befragen. b) Mit Beschwerdeantwort vom 5. Februar 2019 schliesst die Beschwerdegegnerin auf Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. c) Per Verfügung vom 7. Februar 2019 verpflichtete die Instruktionsrichterin die Beschwerdegegnerin zur Einreichung sämtlicher Akten der Jahre 2014 bis 2016, insbesondere aller Rechnungen, Mahnungen, Betreibungsbegehren und die Berechnung der Akontobeiträge 2015.