II. a) Mit Beschwerde vom 21. Januar 2019 beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt wird beantragt, der Einspracheentscheid vom 30. November 2018 sowie die Schadenersatzverfügungen vom 16. Februar 2018 i.S. Konkurs D____ AG, Basel, betreffend Schadenersatz von Fr. 8‘032.95 (Beitragsjahr 2014) und Fr. 22‘476.35 (Beitragsjahr 2015) seien vollumfänglich aufzuheben. Alles unter gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Im Weiteren beantragte der Beschwerdeführer in verfahrensrechtlicher Hinsicht, die Teile der Strafuntersuchungsakten vom Appellationsgericht Basel-Stadt beizuziehen und E____ als Zeuge zu befragen.