Mit Schreiben vom 26. März 2018 liess der Beschwerdeführer dagegen Einsprache erheben (AB 6.0). Mit Verfügung vom 28. März 2018 sistierte die Beschwerdegegnerin das Einspracheverfahren bis zur Auflage des Kollokationsplanes im Konkurs über die D____ AG (AB 6.1). Nachdem der Schaden der Beschwerdegegnerin feststand, hob sie die Sistierung in einer weiteren Verfügung vom 15. November 2018 auf (AB 6.3). Mit Einspracheentscheid vom 30. November 2018 hielt sie an ihren Verfügung vom 16. Februar 2018 fest (AB 1).