Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 7. November 2018 aufgehoben und die Beschwerdegegnerin verpflichtet, dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab 1. September 2018 eine Waisenrente zu entrichten. Das Verfahren ist kostenlos. Die Beschwerdegegnerin trägt eine Parteientschädigung von CHF 3‘900.-- (inkl. Auslagen) zuzüglich CHF 300.30 Mehrwertsteuer an den Beschwerdeführer. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Der Präsident Der Gerichtsschreiber Dr. G. Thomi lic. iur. H. Dikenmann Rechtsmittelbelehrung