4.4.2. Dr. E____ brachte in der Folge vor, die vom Abklärungsdienst angenommene Zumutbarkeit beim Anziehen könne aus ärztlicher Sicht nicht bestätigt werden. Seine Patientin sei auch nicht in der Lage, einen Sockenanzieher zu benutzen aufgrund ihrer Schmerzen in den Händen bei Polymyalgie und Polyarthrose sowie der ausgeprägten Makuladegeneration. Des Weiteren machte Dr. E____ geltend, die schwere chronische Obstipation könne bestätigt werden. Seine Patientin habe multiple grosse Bauchoperationen gehabt (1960, 2007, 2014), welche massive Verwachsungen intraabdominell verursachen würden (vgl. die Stellungnahme vom 16. August 2017; IV-Akte 31).