Am 28. November 2016 ersuchte die Beschwerdeführerin um Erhöhung der Hilflosenentschädigung, da sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert habe (vgl. IV-Akte 22). In der Folge nahm die IV-Stelle am 15. Juni 2017 eine Abklärung vor Ort vor (Bericht vom 22. Juni 2017; IV-Akte 27). Am 16. August 2017 äusserte sich der Hausarzt der Beschwerdeführerin (vgl. IV-Akte 32). Veranlasst durch die Stellungnahme des RAD vom 29. August 2017 (IV-Akte 36) erfolgten schliesslich weitere Abklärungen.